Aufsichten 2017

Liebe Sportfreunde,
der Gesetzgeber schreibt vor, dass an jedem Trainingsabend pro Disziplin eine Aufsicht an dem entsprechenden Schießstand anwesend sein muss. Die Aufsichtsberechtigten Personen müssen eine entsprechende Eignung vorweisen. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine ausgehängte Liste aller aufsichtsberechtigten Schützen, sowie die "Bestellung" durch den Verein als Aufsicht. Diese "Bestellung" muss in einer Art "Ausweis o.ä." kenntlich gemacht werden. Ab 2017 erfolgt diese Kenntlichmachung auf der Schießkarte, die ab 2. Januar erworben werden kann.
Wir werden ab Januar einen Plan aushängen auf dem die Aufsichten jeweils im 10 Wochen Rhythmus für die Dienstage und Donnerstage für die Luftdruckwaffen und die Kleinkaliberlangwaffen aufgeführt sind. Die Sonntagsschützen, sowie die Groß- und Kleinkaliberpistolenschützen regeln die Aufsichten bitte tageweise.
Der Plan ist so aufgestellt, dass übers Jahr gesehen eine etwa gleiche Anzahl an Aufsichten pro Schütze anfallen. Selbstverständlich ist berücksichtigt worden, dass es Schützen gibt, die nur dienstags oder nur donnerstags zum Training kommen. sollten weitere Schützen regelmäßig am Training teilnehmen, so wird die jeweils Folgeliste, also ab der 11. KW/ 21. KW/ 31. KW/ 41. KW, aktualsisiert wird.
Schützen, denen die Aufsichtsprüfung Luftdruck fehlt verpflichten sich diese bei entsprechendem Angebot durch den Verein/ Kreis nach zu holen. Die Kosten trägt der Verein.

 

(geschrieben von Minimag)