Mitglied werden
Beiträge, Aufnahmeantrag und dein Weg in den Verein.
Mitgliedsbeitrag für Erwachsene
11,50 € pro Monat
Zusätzlich können Aufnahme- und Standgebühren anfallen.
Beiträge und Gebühren …Antrag und Merkblatt
Aufnahmeantrag mit Beitragstabelle und Aufnahmehinweisen als PDF.
Hinweise zum Antrag …So wirst du Mitglied
Du möchtest einen Sport kennenlernen, bei dem Konzentration, Übung und Gemeinschaft zusammenkommen? Bei uns beginnt deine Mitgliedschaft mit einem persönlichen Kennenlernen. Dafür musst du dich noch nicht auf eine Disziplin festlegen.
1. Kontakt aufnehmen
Schreib uns, was dich interessiert, oder ruf an. Wir stimmen einen individuellen Kennenlerntermin mit dir ab.
2. Verein kennenlernen
Bei deinem Besuch lernst du den Sport und die Menschen im Verein kennen. Gemeinsam besprechen wir die passende Disziplin, die Ausrüstung und deine Fragen zum Einstieg.
3. Mitglied werden
Wenn du mitmachen möchtest, reichst du den Aufnahmeantrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Prüfung.
Vor einer Aufnahme ist mindestens ein persönlicher Kennenlerntermin erforderlich. Frage uns nach einem individuellen Termin oder nach dem nächsten Schnupperkurs.
Deinen Einstieg anfragen … · Trainingszeiten ansehen … · Disziplinen entdecken …
Alle Mitgliedsbeiträge
Die folgenden Beiträge stammen aus unserem aktuellen Aufnahmeantrag. Zusätzlich können je nach Sportart Gebühren für die Standnutzung beziehungsweise eine Schießkarte entstehen.
Erwachsene
- Monatlich
- 11,50 €
- Jährlich
- 138,00 €
Jugendliche
- Monatlich
- 3,50 €
- Jährlich
- 42,00 €
Paare in häuslicher Gemeinschaft
- Monatlich
- 17,25 €
- Jährlich
- 207,00 €
Paar mit einem Kind
- Monatlich
- 18,25 €
- Jährlich
- 219,00 €
Einzelperson mit einem Kind
- Monatlich
- 12,50 €
- Jährlich
- 150,00 €
Jedes weitere Kind
- Monatlich
- 1,00 € zusätzlich
- Jährlich
- 12,00 € zusätzlich
Der Antrag nennt als einmalige Aufnahmegebühr 20 € für Erwachsene ab 26 Jahren, 30 € für Paare beziehungsweise ein Paar mit Kind und 20 € für eine Einzelperson mit Kind. Für Jugendliche und weitere Kinder entfällt sie. Die für dich zutreffende Regelung klären wir beim Kennenlernen.
Schießkarten
Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag kannst du für die Standnutzung eine Schießkarte wählen. Jede höhere Kategorie schließt die vorherigen Kategorien ein. Du zahlst die Jahresgebühr der gewählten Kategorie; die Gebühren werden nicht addiert.
Kategorie 0
Keine Schießkartengebühr
Musikkorps und Lichtschießen
Kategorie 1
36 € pro Kalenderjahr
Alles aus Kategorie 0 plus:
Druckluftwaffen, Blasrohr und Bogen
Kategorie 2
48 € pro Kalenderjahr
Alles aus Kategorie 1 plus:
Kleinkaliber-Langwaffen 50 m und Sommerbiathlon
Kategorie 3
60 € pro Kalenderjahr
Alles aus Kategorie 2 plus:
Kleinkaliber-Kurzwaffen und Kleinkaliber-Langwaffen 25 m
Die Karte gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Gebühr wird gegen Ende des ersten Quartals eingezogen. Du kannst monatlich in eine höhere Kategorie wechseln; ein Wechsel in eine niedrigere Kategorie ist im laufenden Jahr nicht möglich. Ohne Schießkarte werden die Standgebühren je Nutzung erfasst und regelmäßig per Lastschrift eingezogen.
Probetraining
Wenn du die Aufnahmekriterien erfüllst, stehen dir laut Geschäftsordnung drei kostenfreie Probetrainings zur Verfügung. Dabei lernst du den Sport, die Verhaltens- und Sicherheitsregeln und die Gemeinschaft kennen. Anschließend gelten die regulären Aufnahmeformalitäten beziehungsweise Standgebühren. Vereinbare deinen Termin bitte vorher mit uns.
Was gehört zur Mitgliedschaft?
Du wirst Teil unserer Sportgemeinschaft. Dazu gehört auch, bei Pflege und Erhalt der Anlage mitzuhelfen. Die geltenden Regeln und benötigten Nachweise stehen im Aufnahmeantrag und im Merkblatt; Fragen dazu besprechen wir vor deiner Anmeldung.
Für die BDS-Gruppe nennt der Antrag zusätzlich 35 € im Jahr und 15 € Aufnahmegebühr. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Schützenverein.
Gemeinsam mithelfen
Aktive Mitglieder leisten jährlich zehn Arbeitsstunden. Für jede nicht geleistete Stunde sind am Jahresende 10 € zu zahlen. Die Geschäftsordnung zählt dazu Mitglieder, die die Vereinsräume im Jahr mindestens einmal für eine Vereinstätigkeit nutzen. Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Fällen eine Befreiung erteilen.
Aufsicht und Qualifikation
Neue Mitglieder sollen im zweiten Mitgliedsjahr die erforderliche Aufsichtsqualifikation erwerben. Die Kosten der reinen Aufsichtssachkundeprüfung übernimmt der Verein; eine umfassende Waffensachkundeprüfung ist davon ausgenommen. Die Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
Beendigung der Mitgliedschaft
Ein freiwilliger Austritt ist zum Jahresende möglich. Die schriftliche Mitteilung muss dem Verein bis zum 30. November vorliegen.
Was du für den Antrag brauchst
Im Dokument findest du den Antrag, die Beitragstabelle und die Hinweise zur Aufnahme. Bei Minderjährigen werden die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter und eine Einverständniserklärung benötigt. Ein Führungszeugnis ist für volljährige Antragsteller erforderlich, die schießsportlich aktiv werden möchten. Bei einem späteren Wechsel zum Schießsport reichst du es nach. Bitte vereinbare zuerst den persönlichen Kennenlerntermin.
Noch Fragen?
Schreib an sport@schuetzenverein-kappeln.de oder ruf unter 04642 2121 an. Hinterlasse bei Bedarf eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.